Aufnahmeverfahren
- Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei der DSW-Leitung.
- Im Dialog mit der einweisenden Behörde wird die definitive Aufnahme entschieden und der Eintrittstermin vereinbart.
- Grundlage für eine Platzierung in die DSW ist eine Verfügung der Jugendanwaltschaft oder ein Beschluss der Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB).